Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens 2 mal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen, die öffentlich sind.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über - das Budget und damit den Steuerfuss
- die Jahresrechnung
- Investitionen von Fr. 50'000.-- bis Fr. 5'000'000.--
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sowie der übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente
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| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Balsthal wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. |
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