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Friedensrichteramt

Adresse: Oberrainweg 7, 4710 Balsthal
Telefon: 062 391 16 42
E-Mail: bruno.straub@balsthal.ch
Homepage: http://www.balsthal.ch
Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Der Friedensrichter wird jeweils vom Stimmvolk einer Gemeinde für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er ist zuständig:

In Zivilsachen

bei Forderungen

  • als urteilender Richter, wenn der Beklagte in der Gemeinde wohnt und der Streitwert den Betrag von Fr. 300.00 nicht übersteigt
  • als Sühnerichter, wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen. Der Streitwert spielt dabei keine Rolle
  • bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten


In Strafsachen

  • als urteilender Richter bei Übertretungen der Gemeindereglemente. Es können Bussen bis Fr. 300.00 verhängt werden
     

Wer ein Sühneverfahren einleiten will, hat schriftlich ein entsprechendes Gesuch beim Friedensrichter mit den genauen Angaben der Parteien sowie des Rechtsbegehrens einzureichen. Der Freidensrichter lädt die Parteien zum Sühneversuch vor. Die Parteien haben persönlich zu erscheinen, und zwar auch dann, wenn sie einen Anwalt beiziehen.

 

Der Friedensrichter hat primär die Aufgabe, die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten, um einen Prozess zu vermeiden.

Wenn eine Aussöhnung nicht möglich ist, erhält der Kläger eine Klagebewilligung mit dem er die Streitsache beim zuständigen Richteramt anhängig machen kann.

Die Verhandlungen finden üblicherweise auf der Gemeindeverwaltung, Goldgasse 13, Sitzungszimmer, 2. Stock statt.

Der Friedensrichter ist berechtigt, für seine Kosten in Zivilsachen von der Klagepartei und in Strafsachen vom Strafantragsteller einen Kostenvorschuss zu verlangen.



Personen

LeitungFunktionTelefon
Straub, BrunoFriedensrichter062 391 16 42


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