Arbeitsamt
Wir informieren über die Entscheide des Bundesrates vom 26. Mai 2021 zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen. Die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) erfolgt per 1. Juli 2021. Die entsprechenden Anpassungen umfassen insbesondere Artikel bezüglich der Modalitäten für die Anmeldung zum Leistungsbezug, welche in Zukunft auch elektronisch für alle Leistungsarten möglich sein wird. Erläuterungen: Der Artikel 17 Absatz 2 und 2bis AVIG wurde ergänzt und die Art. 18 – 24 AVIV wurden grundlegend überarbeitet. Dies im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Dienstleistungen wie die Anmeldung «online» sowie die Abschaffung der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung bei der Wohngemeinde. Für die Gemeindearbeitsämter im Kanton Solothurn bedeutet dies:
|