Steueramt (Gemeinde)

Adresse: Goldgasse 13, 4710 Balsthal
Telefon: 062 386 76 22
E-Mail: steueramt@balsthal.ch
Homepage: http://www.balsthal.ch

Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung. Die provisorischen Steuern sind in drei Raten zu bezahlen:

  1. Rate fällig am 30. April
  2. Rate fällig am 31. August
  3. Rate fällig am 31. Oktober

Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden, bitten wir Sie, sich bei der Finanzverwaltung, 062 386 76 22, zu melden, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.

Erfolgt ein Zuzug nach Fälligkeit der ersten oder zweiten Rate, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten) in einer oder zwei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine können bei der Finanzverwaltung verlangt werden.

Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit uns eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.

Steuererlass für definitive Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern
Erlassgesuche für definitive Staats-, Bundes- und Gemeindesteuern sind mit den entsprechenden Unterlagen bei der Finanzverwaltung Balsthal abzugeben. Das von uns ergänzte Erlassgesuch wird anschliessend an die Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn, weitergeleitet.

Formulare zur Steuererklärung 2020
Steuererklärungs-Formulare können Sie bei der Finanzverwaltung Balsthal abholen oder direkt im Internet herunterladen unter Steueramt des Kantons Solothurns.


Steuerberechnung
Wenn Sie ausrechnen möchten wie viele Steuern Sie ungefähr bezahlen müssen, können Sie dies hier tun.

 

Wegzüge ins Ausland
Wenn Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Einwohnerkontrolle Balsthal, 062 386 76 76, und der Finanzverwaltung Balsthal, 062 386 76 22, in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahre, aktuelles Jahr) ausgefüllt und abgegeben, sowie alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können Sie bei uns verlangen.

 

Aufgaben und Dienstleistungen:

Führung des Staatssteuerregisters
Führung des Gemeindesteuerregisters



Online-Dienste

Mit der Nutzung des Online-Schalters der Einwohnergemeinde Balsthal anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

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Publikationen

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Steuerreglement der Einwohnergemeinde Balsthal (pdf, 234.4 kB)


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Gedruckt am 28.03.2024 15:13:32