Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Sie haben in Balsthal eine neue Adresse?

Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug vornehmen.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie diese per Post oder laden diese in eUmzug hoch:

  • Neuer Mietvertrag bzw. Mietbestätigung des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete

  • Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original; nach erfolgter Adressänderung ist die anfallende Gebühr bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.

Drittstaatsangehörige (Ausländerausweis im Kreditkartenformat) haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von CHF 25.-- / pro Person bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.

Nach Erhalt der nötigen Dokumente werden wir Ihre Adressänderung registrieren. Den Ausländerausweis senden wir zwecks Adressänderung ans Migrationsamt Solothurn.


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Gedruckt am 29.03.2024 08:30:34