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Bestattungswesen / Todesfälle

Zuständiges Amt: Bestattungswesen
Verantwortlich:


Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?
  • Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
  • Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
  • Melden Sie den Todesfall umgehend (an Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag) beim zuständigen Zivilstandsamt und bei der Gemeindekanzlei Balsthal. (Für Todesfälle, welche in Balsthal eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal, Tel. +41 62 311 91 81, zuständig.)
  • War der Wohnsitz der in Balsthal verstorbenen Person in einer anderen Gemeinde, dann ist die Meldung dem Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal und dem Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde zu melden.
  • Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das Zivilstandsamt normalerweise durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.

Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei der Gemeindekanzlei:
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Kopie des ärztlichen Todesscheines

Wir unterstützen die Angehörigen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation und die Urnenbeisetzung. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankungsfeier.

Kontakte:
  • röm-kath. Pfarramt Balsthal - Tel. 062 391 91 91
  • evang.-ref. Pfarramt Balsthal - Tel. 062 391 31 58


In Balsthal stehen für die Bestattung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Erdbestattungsgrab
  • Urnengrab
  • Urnengrab im Erd- oder Urnengrab eines Angehörigen
  • Gemeinschaftsgrab

Preis: gratis


Dokument Friedhofreglement (pdf, 71.4 kB)

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