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Genehmigung Ortsplanungsrevision
Die Arbeiten an der Gesamtrevision der Ortsplanung konnten nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2011 aufgenommen werden. Seither hat sich die Ortsplanung zu einem umfangreichen Verfahren entwickelt. Die Anforderungen an Nachweise, Interessenabwägungen, kantonale Vorgaben, Mitwirkung, Planungsberichte und rechtliche Bereinigungen haben seit der letzten Revision deutlich zugenommen. Der Umfang der heutigen Ortsplanung ist mit früheren Verfahren kaum mehr vergleichbar. Aus Sicht der Gemeinde darf dabei kritisch hinterfragt werden, ob dieser erhebliche Mehraufwand in jedem Fall auch zu einem Mehrwert für die Bevölkerung, die Grundeigentümerschaften und die praktische Umsetzung führt.
Der Regierungsrat beschloss die Ortsplanung am 26. März 2024. Die Genehmigung erfolgte jedoch nicht vorbehaltlos. Verschiedene Anpassungen wurden verfügt, einzelne Gebiete von der Genehmigung ausgenommen. Zudem führte der Beschluss zu weiteren rechtlichen Schritten. Die IG Schönes Balsthal zog den Regierungsratsbeschluss vor Verwaltungsgericht weiter. Auch die Gemeinde Balsthal reichte vorsorglich Beschwerde ein, um ihre Interessen und den kommunalen Handlungsspielraum zu wahren.
Ein besonderer Wermutstropfen bleibt aus Sicht des Gemeinderates die Streichung des vorgesehenen Bonus auf die Überbauungsziffer. Dieses Instrument war als gezielte und praxistaugliche Möglichkeit gedacht, um bei geeigneten Projekten eine bessere bauliche Nutzung innerhalb der bestehenden Bauzonen zu ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund der geforderten Siedlungsentwicklung nach innen wäre ein solcher Bonus aus Sicht der Gemeinde sinnvoll gewesen. Er hätte dazu beigetragen, bestehende Bauzonen haushälterisch zu nutzen, ohne neue Flächen beanspruchen zu müssen.
Die Folge ist, dass die Überbauungsziffern in verschiedenen Bereichen nun zu tief angesetzt sind. Der Gemeinderat wird deshalb eine Teilzonenplanung an die Hand nehmen müssen, um die betroffenen Überbauungsziffern wieder auf ein angemessenes und praxistaugliches Niveau anzuheben. Damit entsteht zusätzlicher Aufwand, der bei einer vorgängigen Rücksprache mit der Gemeinde hätte vermieden werden können.
Trotz dieser kritischen Punkte überwiegt die Bedeutung des nun erreichten Abschlusses. Mit der rechtskräftigen Ortsplanung verfügt Balsthal wieder über ein Planungsinstrument, das Rechtssicherheit schafft und die Grundlage für die räumliche Entwicklung der kommenden Jahre bildet. Die Gemeinde kann damit die künftige Siedlungsentwicklung, den Umgang mit Bauzonen und die Abstimmung zwischen Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Landschaft und Ortsbild auf einer aktualisierten Grundlage weiterführen.
Die Gemeinde Balsthal dankt allen Beteiligten für ihre Mitarbeit, ihre Geduld und ihr Verständnis während des langen Planungs-, Einsprache-, Genehmigungs- und Beschwerdeverfahrens. Ein besonderer Dank geht an die Mitglieder der Ortsplanungskommission und an Dr. Thomas Ledermann von BSB + Partner, welcher die Gemeinde während des gesamten Prozesses mit viel Weitsicht und grossem Fachwissen begleitet hat.