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Wichtige Informationen für Hundehalter
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Die Daten dieser Datenbank dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuern. Mit der Anmeldung des Hundes bei der Einwohnergemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 10 Hundegesetz abgeschlossen ist.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehalter müssen sich vorgängig bei der Finanzverwaltung melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus, die Gebühr beträgt CHF 20.00 und ist am Schalter zu bezahlen. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Namens- und Adressänderungen müssen jeweils direkt der Finanzverwaltung bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Namens- und Adressänderungen müssen weiterhin direkt der Finanzverwaltung bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt ab 01.01.2026 CHF 95.00 (beinhaltet eine kantonale Abgabe von CHF 35.00). Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Abgabepflicht besteht für die am Stichtag 1. April gehaltenen Hunde. Von den Abgaben befreit sind Halter von:
- Hunden, welche noch nicht drei Monate alt sind,
- aktiven Diensthunden der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps,
- aktiven und IV-anerkannten Assistenzhunden (Bestätigung IV erforderlich) sowie
- Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben.
Hunde, die eine Schutzausbildung beginnen, müssen in Amicus entsprechend vermerkt sein; dieser Eintrag erfolgt ausschliesslich durch den Veterinärdienst, da dieser für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig ist. Hundehalter müssen daher zuvor das dafür vorgesehene Meldeformular ausfüllen. Weitere Informationen rund um das Thema Hunde finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bewilligungspflichtige Hunde
Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen. Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, welche aus einer FCI-anerkannten Zucht mit entsprechenden Abstammungspapieren entstammen, bewilligt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Mischlinge der oben aufgeführten Rassen, der American Pit Bull Terrier (keine FCI-anerkannte Rasse) sowie der American Bully (gemäss Datenbank als Mischling des American Staffordshire Terriers definiert; keine FCI-anerkannte Rasse) nicht bewilligungsfähig sind und somit im Kanton Solothurn nicht gehalten werden dürfen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst des Kantons Solothurn
Fair Play mit vier Pfoten: Tipps für Hunde in unserer Umwelt
Hunde bringen viel Freude, die Hundehaltung ist aber auch mit einigen Pflichten verbunden. Hunde haben Auswirkungen auf die Umwelt, sowohl im Siedlungsraum als auch im Wald oder im Kulturland. Wer einen Hund hat, kann mithelfen, gegenseitiges Verständnis und Toleranz zu fördern. Dabei hilft es, einige Grundsätze zu beachten:
- Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er im Wald, am Waldrand und an den Ufern von Flüssen und Bächen Wege nicht verlässt und keine Tiere jagt.
- Speziell in den Frühlings- und Sommermonaten, während der sogenannten Brut- und Setzzeit, sind Tiere empfindlich auf Störungen durch Hunde. Am Boden brütende Vögel sowie Wildtiere brauchen zwischen dem 1. April und 31. Juli besonderen Schutz. Ihre Jungtiere können nicht fliehen und sind spielenden Hunden wehrlos ausgeliefert. Darum gilt die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrand heran. Auch in offenen Feldern, Hecken und an Ufern leben Jungtiere und Jungvögel, auf die Rücksicht genommen werden soll.
- Behalten Sie Ihren Hund im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle. Er muss zuverlässig abgerufen werden können. Nehmen sie Rücksicht bei Begegnungen mit anderen Menschen, die zu Fuss, auf dem Fahrrad oder mit anderen Hunden unterwegs sind. Lassen Sie ihn nicht auf andere zu rennen. Es gibt Menschen und Tiere, die Angst vor Hunden haben und nicht gelassen reagieren könnten.
- Lassen Sie keine Hundespielsachen wie Plastikgegenstände, Äste oder Steine in Feldern und auf Wegen zurück. Denn sie können Landwirtschaftsmaschinen beschädigen und zu Unfällen führen.
- Der Kot von Hunden muss grundsätzlich überall aufgenommen und sachgerecht entsorgt werden, auch in Blumenrabatten, auf Feldern und in Grünflächen. Kinder spielen dort, Menschen arbeiten an diesen Orten und stinkende Schuhe sind ärgerlich. Ausserdem belasten Exkremente die Umwelt. Sie stören den Nährstoffhaushalt und das natürliche Gefüge. Im Kulturland stellt Hundekot ein besonderes Risiko dar: Verunreinigtes Futter kann bei Kühen zu Notschlachtungen oder Fehlgeburten führen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Vierbeiner und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.