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Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern zum Schutz von Fischen, Krebsen und Fischnährtieren
Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge führen in den kleineren Fliessgewässern des Kantons Solothurn zu tiefen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen. Diese Bedingungen stellen für Fische, Krebse und andere Wasserlebewesen eine erhebliche Belastung dar und können deren Überleben gefährden.
Aus diesem Grund hat das Amt für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons Solothurn mit sofortiger Wirkung ein Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton verfügt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Aare, die Birs und die Emme.
Das Verbot umfasst insbesondere das Baden sowie Wassersportaktivitäten wie Rudern, Paddeln und Fischen in den betroffenen Gewässern. Auch Hunde dürfen die Gewässer nicht betreten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 15. September 2026.
Die Gemeinde Balsthal dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim Schutz der heimischen Wasserlebewesen in dieser ausserordentlichen Situation.
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| 02.02 Allgemeinverfügung Fischerei- und Betretungs_20260713_ (PDF, 115 kB) | Download | 0 | 02.02 Allgemeinverfügung Fischerei- und Betretungs_20260713_ |