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Anlassbewilligung

Seit 1. Januar 2016 müssen Anlassbewilligungen nicht mehr beim Kanton sondern bei den Gemeinden eingeholt werden.

Beachten Sie bitte dazu die folgenden, zusätzlichen Dokumente:

Jugendschutz-Gesetz Hinweise

Brandschutz Veranstaltungen

Merkblatt Anlassbewilligungen

Bei Alkoholausschank ist das Formular Jugendschutz obligatorisch.

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