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öffentliche Mitwirkung / Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Rainfeldpark»

21. August 2025
Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie auf den Beschluss des Gemeinderates vom 14. August 2025 wird die Bevölkerung von Balsthal zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.

Die Nutzungsplanung sowie der orientierende Raumplanungsbericht können vom 21. August bis 22. September 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Balsthal eingesehen werden.

Im Weiteren finden drei Sprechstundentermine im Gemeinderatssaal Balsthal statt, bei denen die Planungsunterlagen ebenfalls eingesehen werden können:

− 11. September 2025 von 16:00 – 17:00 Uhr
− 16. September 2025 von 17:00 – 18:00 Uhr
− 17. September 2025 von 17:00 – 18:00 Uhr

Während der Mitwirkungszeit wird das Planungsdossier zudem auf der Gemeindehomepage
aufgeschaltet (www.balsthal.ch).

Stellungnahmen und Anregungen sind bis zum 22. September 2025 schriftlich an den Einwohnergemeinderat Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal bzw. marius.winistoerfer@balsthal.ch zu richten.

Der Gemeinderat

Überbauung Rainfeldpark
Name
Raumplanungsbericht Mitwirkung (PDF, 12.25 MB) Download 0 Raumplanungsbericht Mitwirkung
SBV Mitwirkung (PDF, 70.94 kB) Download 1 SBV Mitwirkung
Erschliessungs- und Gestaltungsplan Mitwirkung (PDF, 464.96 kB) Download 2 Erschliessungs- und Gestaltungsplan Mitwirkung