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Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

14. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Brandgefahr gilt im Kanton Solothurn ab sofort ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet untersagt.

Die anhaltende Trockenheit hat die Brandgefahr im Kanton Solothurn stark erhöht. Aus diesem Grund hat die Polizei Kanton Solothurn mit sofortiger Wirkung ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern erlassen.

Verboten sind insbesondere das Entfachen von Feuern, das Benutzen von Grillstellen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Zusätzlich gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein grundsätzliches Feuerwerksverbot, einschliesslich 1.-August-Feuerwerk.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf. Die Gemeinde Balsthal dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.

Bild Balsthal von oben
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