Hunde, die eine Schutzausbildung beginnen, müssen in Amicus entsprechend vermerkt sein; dieser Eintrag erfolgt ausschliesslich durch den Veterinärdienst, da dieser für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig ist. Hundehalter müssen daher zuvor das unten aufgeführte Meldeformular ausfüllen.