Hauptinhalt

Öffentliche Mitwirkung Teilzonenerschliessungsplan «Höngenbächli»

30. April 2026
Gestützt auf Art. 4 RPG, § 3 Abs. 2 und 3 PBG legt der Gemeinderat folgenden Plan zur Mitwirkung öffentlich auf

Teilzonenerschliessungsplan «Höngenbächli»

Bestehend aus folgenden Dokumenten:

  • Teilerschliessungsplan «Höngenbächli», Plan Nr. 22508/1, Situation 1:1’000
  • Raumplanungsbericht (orientierend)

Mitwirkungsfrist:

vom Donnerstag, 30. April 2026 bis und mit Montag, 01. Juni 2026 auf der Gemeindeverwaltung Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten.

Die Unterlagen sind ebenfalls digital auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet (www.balsthal.ch).

Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der Mitwirkungsfrist unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

Bis am Montag, 01. Juni 2026 haben Sie die Möglichkeit, zu dieser vorgesehenen Planung schriftlich Stellung zu nehmen. Mündliche Rückmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Schicken Sie Ihre schriftlichen Mitwirkungsbeiträge bitte mit Angabe des Absenders an: Einwohnergemeinderat Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal oder bauverwaltung@balsthal.ch.

Einwohnergemeinde Balsthal

Der Gemeinderat

Höngenbächli
Name Download
Raumplanungsbericht Erschliessungsplan Höngenbächli (PDF, 1.23 MB) Download 0 Raumplanungsbericht Erschliessungsplan Höngenbächli
Teilerschliessungsplan Höngenbächli Mitwirkung (PDF, 613 kB) Download 1 Teilerschliessungsplan Höngenbächli Mitwirkung