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öffentliche Auflage / Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Rainfeldpark» / Erschliessungsplan Heckenersatz

2. Oktober 2026
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Dossierumfang

Unterlagen zur (späteren) Genehmigung

  • Erschliessungs- und Gestaltungsplan „Rainfeldpark“ mit Sonderbauvorschriften
  • Erschliessungsplan Heckenersatz - GB Balsthal Nr. 537

Orientierende Unterlagen

  • Raumplanungsbericht
  • Mitwirkungsbericht

Auflagezeit:                     vom 2. Oktober 2026 bis 2. November 2026

                                         Während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten

Auflageort:                      Bauverwaltung Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal

Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der öffentlichen Auflage unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Die Einsprache ist an den Gemeinderat Balsthal zu richten.

Einwohnergemeinde Balsthal

Der Gemeinderat

Überbauung Rainfeldpark
Name Download
21838_1_Erschliessungs- und Gestaltungsplan (PDF, 450 kB) Download 0 21838_1_Erschliessungs- und Gestaltungsplan
21838_2_Erschliessungsplan Heckenersatz (PDF, 198 kB) Download 1 21838_2_Erschliessungsplan Heckenersatz
Mitwirkungsbericht_260828 (PDF, 288 kB) Download 2 Mitwirkungsbericht_260828
Raumplanungsbericht Auflage 005_260909 (PDF, 17.24 MB) Download 3 Raumplanungsbericht Auflage 005_260909
SBV Auflage_260909 (PDF, 101 kB) Download 4 SBV Auflage_260909